Rezeptbestellung
Folgender Ablauf ist erforderlich:
- Ihre Dauermedikamente können Sie mittels unseres Rezeptformulars oder telefonisch unter oder per E-Mail unter Rezepte-HGP-Speyer-NORD@posteo.de bestellen. Nutzen Sie dazu auch gerne unsere Rezeptvorlagen.
Alle Bestellungen werden innerhalb 1 Werktags bearbeitet. - Sie benötigen grundsätzlich eine NFC-taugliche Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse. Diese wird wie gewohnt am Anfang jedes Quartals eingelesen. Versicherungsnachweise sind nicht mehr möglich!
- Das ERSTE Rezept im Quartal kann NUR persönlich in der Praxissprechstunde abholt werden. Ausnahme sind PatientInnen mit HZV-Vertrag! Hier muss nur die Gesundheitskarte für das Quartal eingelesen sein. Der persönliche Kontakt ist hier nicht zwingend.
- Nach Ausstellung des E- Rezepts durch die ÄrzteInnen können Sie Ihre Medikamente direkt in der Apotheke abholen. Hierfür müssen Sie nur Ihre Gesundheitskarte vorlegen.
- Alle weiteren Rezepte in einem Quartal (Folgerezepte) werden innerhalb eines Werktags bearbeitet und können dann ohne persönlichen Kontakt mit uns in der Apotheke abgeholt werden – immer mit der Gesundheitskarte zur Identifikation.
Bei Problemen und Fragen bitten wir um Rückmeldung!
Rezeptformular
Rezepttypen
E-Rezept – ab 01.01.2024 Pflicht für rezeptpflichtige Arzneimittel!
- Wenn Sie sich auf Versichertenkarte behandeln lassen, verordnen Ihnen unsere ÄrzteInnen verschreibungspflichtige Medikamente als E-Rezept. Dies ist seit dem 01.01.2024 gesetzliche Vorgabe.
- Im E-Rezept ist erkennbar, ob es sich um ein Kassenrezept (für Arzneimittel, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören) oder eine privat zu zahlende Verordnung handelt.
- Kassen-E-Rezepte sind wie das rosa Rezept 28 Tage lang gültig.
- Die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nun nur noch in Ausnahmefällen auf Papierrezepten zulässig.
- Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel können als E-Rezept verordnet werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Rosa: das Kassenrezept
Ab dem 01.01.2024 können unsere ÄrzteInnen die Arzneimittel jedoch nur noch in definierten Ausnahmefällen weiterhin auf einem rosa Rezept verordnen, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. Diese werden also von den Kassen bezahlt, bis auf die gesetzlichen Zuzahlungen des Patienten oder der Patientin. Das Vertragsrezept ist 28 Tage lang gültig.
Meist blau: das Privatrezept
Behandeln Sie unsere ÄrzteInnen als Privatpatient oder Privatpatientin, erhalten Sie ein Privatrezept – oft in blau. Die Arzneimittelrichtlinien muss die Ärztin oder der Arzt bei einer Privatbehandlung nicht beachten. Das bedeutet, dass Sie die verordneten Medikamente selbst bezahlen müssen.
Das Privatrezept wird auch dann verwendet, wenn Sie die Verordnung eines Arznei- oder Verbandmittels wünschen, welches aus ärztlicher Sicht therapeutisch nicht notwendig ist. Das Rezept ist drei Monate gültig, außer die Ärztin oder der Arzt gibt etwas anderes an. Die Kosten darf die TK auch in diesem Fall nicht übernehmen.
Grün: Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
In diesem Fall verwenden unsere ÄrzteInnen ein sogenanntes grünes Rezept. Dieses darf die Krankenkasse nicht bezahlen. Es ist unbegrenzt gültig, da es nur Empfehlungscharakter für nicht verschreibungspflichtige Medikamente hat.
Seit dem 01.01.2024 können auch hier E-Rezepte ausgestellt werden, es ist bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aber keine Pflicht.
Gelb: Arzneimittel, für die die Betäubungsmittel-Verordnung gilt
Bestimmte Arzneimittel, zum Beispiel starke Schmerzmittel, unterliegen Betäubungsmittel-Verordnungen. Die Rezepte dafür sind gelb und sieben Tage gültig. Sie sind dreiteilig und nummeriert. Ein Durchschlag verbleibt zur Dokumentation in der Praxis, ein weiterer in der Apotheke.
Generell gilt: Arzneimittel dürfen nur ärztlich verordnet werden. Deshalb trägt die Ärztin oder der Arzt auch die Verantwortung dafür. Die Krankenkassen müssen Rezepte nicht genehmigen.
Für diese Arzneimittel werden noch keine E-Rezepte ausgestellt.
Es gelten folgende Ausnahmen
- Rezepte für PflegeheimpatientInnen
- Rezepte für Hilfs- und Verbandsmittel
